Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sixby Handel & Vertrieb Wagner
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für den gesamten Geschäftsbereich der Sixby Handel & Vertrieb (nachfolgend "Firma").
2. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte der Firma betreffend den Bezug von Produkten durch den Kunden zustande.
Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotenen Produkte direkt kauft.
3. Preise
Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich inklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt).
Die Preise verstehen sich exklusive weiterer allfällig anwendbarer Steuern.
Die Preise verstehen sich exklusive Verpackungs- und Versandkosten.
Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise gemäss Preisliste der Firma.
4. Bezahlung
Die Firma bietet dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten: Rechnung, Kreditkarte, PayPal, Vorauskasse, Twint.
Der Kunde ist verpflichtet den in Rechnung gestellten Betrag innert 30 (dreissig) Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist, fällt er automatisch in Verzug.
Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5% (fünf Prozent).
Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Firma ist nicht zulässig.
Der Firma steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Lieferung oder Dienstleistungserbringung zu verweigern.
5. Pflichten der Firma
5.1. Lieferung / Liefertermine
Die Lieferung erfolgt nach Vereinbarung oder binnen 5 (fünf) Arbeitstagen (Lagerbestand) nach Bestellungseingang. Ist eine fristgerechte Lieferung nicht möglich, wird der Kunde von der Firma binnen 3 (drei) Arbeitstagen nach Bestellungseingang informiert und das neue Lieferdatum wird kommuniziert.
Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, wird als Erfüllungsort der Sitz der Firma vereinbart. Die Firma erfüllt durch die Übergabe der bestellten Produkte an den vereinbarten Spediteur. Wird kein Spediteur vereinbart, steht es der Firma frei, einen Spediteur zu wählen. Die vereinbarten Lieferkosten dürfen durch die Wahl des Spediteurs nicht erhöht werden.
5.2. Hilfspersonen
Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.
5.3. Lieferung und Lieferverzug
(1) Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern richtige oder rechtzeitige Selbstbelieferung nicht gegeben ist oder von ihm nicht zu vertreten ist, der Vorrat nicht reicht oder Umstände, wie z.B. Streik oder höhere Gewalt, vorliegen, welche die Liefermöglichkeiten erheblich und dauerhaft beeinträchtigen. Der Verkäufer wird den Besteller unverzüglich über eine Nichtverfügbarkeit oder eine nur teilweise Verfügbarkeit der Ware und die hierfür einschlägigen Gründe informieren und dem Besteller eine von diesem bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten.
(2) Bei der Nicht-Einhaltung von Lieferfristen ist eine Haftung über den Kaufpreis hinaus ist ausgeschlossen, es sei denn, es wurde eine höhere Haftung individuell vereinbart oder es liegt grobe Fährlässigkeit oder Vorsatz vor.
(3) Der Besteller kann, sofern nur ein unverbindlicher Liefertermin oder eine unverbindliche Lieferfrist vereinbart worden ist, sechs Wochen nach Überschreiten dieses Termins oder dieser Frist den Verkäufer schriftlich dazu auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist (mindestens zwei Wochen) seiner Lieferverpflichtung nachzukommen. Der Besteller hat das Recht, den Verkäufer darauf hinzuweisen, dass er die Abnahme der Lieferung nach Fristablauf ablehne. Mit dem Zugang einer entsprechenden Aufforderung des Bestellers kommt der Verkäufer in Verzug. Dem Verkäufer ist, sofern der Lieferverzug auf Umständen beruht, die er nicht zu vertreten hat, eine weitere Fristverlängerung um zwei Wochen einzuräumen. Die Voraussetzungen hierfür hat der Verkäufer zu beweisen. Ereignisse höherer Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, z. B. durch Ausfuhr, Streik oder Aussperrung, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Kaufsache zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die vereinbarten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.“
(4) Der Besteller kann den Ersatz eines Verzugsschadens verlangen, wenn dem Verkäufer oder einem Erfüllungsgehilfen des Verkäufers Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Verkäufer oder seinen Erfüllungsgehilfen beschränkt sich der Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens auf höchstens 5 % des Kaufpreises (ohne Mehrwertsteuer). Eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.
(5) Nachdem der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Lieferung der bestellten Ware auch innerhalb der vom Besteller gesetzten Nachfrist nicht nachgekommen ist oder, sofern der Lieferverzug auf vom Verkäufer nicht zu vertretenden Umständen beruht und diesem aufgrund dessen eine weitere Nachfrist eingeräumt worden ist, auch innerhalb dieser Frist keine Lieferung vorgenommen hat, kann der Besteller durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Voraussetzung für einen Anspruch des Bestellers auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist eine schuldhafte Pflichtverletzung des Verkäufers. Im Falle einer lediglich fahrlässigen und nicht grob fahrlässigen Pflichtverletzung beschränkt sich ein Schadensersatzanspruch des Verkäufers auf höchstens 10 % des Kaufpreises (ohne Mehrwertsteuer). Eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt. (6) Soweit nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung frei Bordsteinkante. D.h. der Besteller muss die Ware selbst zur Verwendungsstelle (z.B. in die Wohnung) tragen.
6. Umtausch
Es steht dem Kunden zu, Produkte binnen 14 (zehn) Tagen nach Erhalt umzutauschen. Die Produkte müssen jedoch originalverpackt und ungebraucht sein. Der Kunde hat die Kosten für die Rücksendung und den Umtausch zu tragen.
7. Widerruf
Der Kunde hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 5 (fünf) Tagen seit Absenden der Bestellung in Schriftform (Brief, E-Mail, Fax, etc.) oder implizit durch die Rücksendung der Produkte zu widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs beziehungsweise des Produkts. Bei einem Widerruf hat der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beidseits empfangenen Leistungen zurückzuerstatten. Die Rücksendung der Produkte hat originalverpackt zu erfolgen. Anderenfalls hat der Kunde die Firma für den durch Öffnung der Verpackung beziehungsweise Beschädigung des Produktes entstandenen Schaden vollumfänglich schadlos zu halten.
8. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Ein allfälliger Mangel ist der Firma umgehend anzuzeigen. Es steht der Firma frei, zu entscheiden, ob das mangelhafte Produkt repariert oder ersetzt wird. Nur wenn ein Ersatz oder eine Reparatur nicht möglich ist, hat der Kunde Anspruch auf eine Minderung oder Rückerstattung des Kaufpreises. Der Anspruch auf Kostenrückerstattung bei Fremdreparaturen wird ausgeschlossen. Während der Zeit der Reparatur hat der Kunde keinen Anspruch auf ein Ersatzprodukt. Die Gewährleistung beginnt für das reparierte Element neu zu laufen, für die restlichen Elemente des Produkts läuft die ursprüngliche Gewährleistungsfrist weiter.
9. Haftung
Die Haftung für jegliche indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen.
Die Haftung für direkte Schäden wird auf den Verkaufspreis des Produktes / der Dienstleistung beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht.
Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden der Firma umgehend zu melden.
Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird im selben Rahmen beschränkt.
10. Immaterialgüterrechte
Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen der Firma zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt.
Weder diese AGB, noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung etwelcher Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn, dies werde explizit erwähnt.
Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder Sonstigem, was der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde von der Firma explizit genehmigt.
Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit der Firma Inhalte, Texte oder bildliches Material, an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
11. Datenschutz
Die Firma darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Firma ergreift Massnahmen, die zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die Firma vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Firma auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist, Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Firma die Daten zu Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftrage Dienstleistungspartner oder sonstige Dritte weitergegeben werden.
12. Änderungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Firma jederzeit geändert werden.
Die neue Version tritt 30 (dreissig) Tage nach der Mitteilung durch die Firma in Kraft.
Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.
13. Priorität
Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen, welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren, gehen diesen AGB vor.
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
15. Vertraulichkeit
Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen, die in Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.
16. Höhere Gewalt
Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder beigezogene Dritte infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Pandemien, Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden unmöglich, so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 (dreissig) Tage, kann die Firma vom Vertrag zurücktreten. Die Firma hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurückzuerstatten.
Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major, sind ausgeschlossen.
17. Agenten und Vertriebspartner
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass allfällige Vertriebspartner oder Agenten selbstständig und damit unabhängig von der Firma arbeiten und jegliche potentiellen Ansprüche diesen gegenüber direkt geltend zu machen sind. Die Firma haftet in keiner Weise für Vertragsverletzungen allfälliger Agenten und Vertriebspartnern.
18. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Der Firma steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage zu erheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.211.1) wird explizit ausgeschlossen.